Scheidung

Eine Scheidung ist nie einfach

31. Oktober 2019jessica

Mindestens ein Jahr haben Sie als Ehepaar getrennt gelebt, nach § 1566 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist das Trennungsjahr gesetzlich vorgeschrieben. Was soll das, fragen sich die Betroffenen verwundert, die erwachsen sind und bereits vor dem Trennungsjahr sicher waren, dass es keine gemeinsame Zukunft mehr geben wird

Der Gesetzgeber ist der Meinung, dass die Betroffenen ein Jahr der Trennung von Tisch und Bett benötigen, um sicher zu sein, dass die Ehe nicht mehr fortgeführt werden kann. Eine wesentliche Voraussetzung, die wichtig ist, um den Antrag auf Scheidung einreichen zu können. Wer an einer Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft keinerlei Interesse hat, empfindet die 12 Monate als eine Auflage, die den gesamten Scheidungsprozess zusätzlich emotional und zeitlich belastet.

Scheidung

Zwei Eheleute und ein gemeinsamer Weg?

Das spätere Scheidungsverfahren kann am Ende des Trennungsjahrs schnell in die Wege geleitet werden. Zwei Eheleute, die einen gemeinsamen Weg geplant hatten und nun in einer Sackgasse gelandet sind, möchten die Ehe beenden, weil es keinen gemeinsamen Nenner mehr gibt. Gelegentliche Versöhnungsversuche im Trennungsjahr sollten von denjenigen Eheleuten vermieden werden, die sich sicher sind, dass die Scheidung für beide Seiten der beste Weg ist. Nach dem Zerrüttungsprinzip kann der Ehe, die nicht mehr zu „kitten“ ist, nach einem Jahr vor dem Gericht getrennt werden. Das Jahr kann als Überbrückung benutzt werden, um einvernehmliche Regelungen in Bezug auf die Kinder (falls vorhanden) und den Unterhalt für die Kinder zu treffen. Bei wem sollen die Kids in Zukunft wohnen, wer bekommt das Besuchsrecht. Falls sich die Ehepartner komplett einig sind, dass die Ehe zu Ende ist, müssen sie darauf achten, dass das Ende einer Ehe für den Nachwuchs gravierende Folgen haben kann. Im Interesse der Kinder sollten sich die Eheleute so einigen, dass beim Scheidungsvorhaben die Interessen der Kinder berücksichtigt. Gemeinsame Scheidungsfolgenvereinbarungen sollten vom Notar beglaubigt werden, damit sie vor dem Gericht Bestand haben.

Wer bekommt die Ehewohnung und das Inventar?

Scheidung

Wenn die gemeinsame Wohnung aufgelöst werden soll, müssen Sie sich vor dem Scheidungstermin einigen, wie das Inventar der Wohnung aufgeteilt werden soll. Ein Rechtsanwalt reicht aus, wenn sich beide Eheleute im Rahmen der Scheidung über alle Dinge rund um die Scheidung gemeinsam einigen können. Das spart Kosten, bei Meinungsverschiedenheiten in Vermögensangelegenheiten oder beim Umgang mit den Kindern sollte ein zweiter Anwalt hinzu- gezogen werden, um die Interessen beider Seiten zu wahren. Vermögensverhältnisse, die von der Ehefrau oder dem Ehemann nicht freiwillig offengelegt werden, müssen eingeklagt werden. Eine Checkliste über das Vermögen, die während der Ehe auf dem neuesten Stand gehalten wird, bringt mehr Übersicht. Sofortmaßnahmen wie diese machen die Formalitäten der Scheidung leichter. Von Amts wegen wird der Versorgungsausgleich auf Antrag durchgeführt. Gemeinsame Versicherungen enden oft spätestens mit dem Tag der Scheidung, eine anwaltliche Beratung hilft, wichtige Kündigungsfristen zu wahren

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